Wissensbasis Normen und Gesetze
Normen im Überblick.
Welche Normen und Gesetze für ein Unternehmen gelten, hängt von Branche, Grösse, Märkten, Tätigkeiten und der Rolle gegenüber Kunden ab. Je Regel stehen hier die Auslöser, Pflichten, Nachweise und Fristen mit Quellen. Stand: 24.09.2026, 22 Regeln.
01 Regeln
Welche Regeln umfasst die Wissensbasis?
Filtern Sie nach Geltungsraum, Branche, Verbindlichkeit und Typ oder suchen Sie im Namen. Jede Regel öffnet eine Kurzantwort, die Fristen und den Weg zur ausführlichen Seite.
22 von 22 Normen
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CH-KI-Regulierung Schweizer KI-Regulierung (geplante Umsetzung der Europarats-Konvention über Künstliche Intelligenz) Nächste Frist
Die Schweiz hat noch kein KI-Gesetz. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für Künstliche Intelligenz diskutiert und das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die insbesondere die KI-Konvention des Europarats umsetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gibt es in der Schweiz keine horizontale, KI-spezifische Rechtspflicht; bestehende Pflichten etwa aus dem revDSG gelten unabhängig davon bereits heute.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Der Bundesrat diskutiert eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen von KI und beauftragt mehrere Ämter, darunter das Bundesamt für Justiz, mit der Erarbeitung von Regulierungsmassnahmen.
- Zieltermin: Das Bundesamt für Justiz soll bis zu diesem Zeitpunkt eine Vernehmlassungsvorlage für rechtlich verbindliche Massnahmen sowie einen Umsetzungsplan für nicht verbindliche Massnahmen vorlegen. Das ist ein Etappenziel für die Vorlage, kein Inkrafttretensdatum eines Gesetzes.
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CRA Verordnung über Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act) Nächste Frist
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) legt EU-weit einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Hardware- und Softwareprodukte mit digitalen Elementen über deren gesamten Lebenszyklus fest. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gestuft melden – die Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026, die vollständige Anwendung der Verordnung ab dem 11. Dezember 2027. Für Schweizer Hersteller gilt der CRA, sobald sie Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Notifizierungsbehörden müssen die Verfahren für Konformitätsbewertungsstellen etabliert haben.
- Melde- und Berichtspflichten für Hersteller (aktiv ausgenutzte Schwachstellen, schwere Vorfälle) treten in Anwendung.
- Der Cyber Resilience Act gilt vollständig, inkl. Konformitätsbewertungspflichten für alle betroffenen Produkte.
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DORA Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554) Keine offene Frist
DORA verpflichtet EU-Finanzunternehmen – Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und weitere – zu einheitlichen Vorgaben für IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldung, Resilienztests und die Steuerung von IKT-Drittdienstleistern. Die Verordnung gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in der EU. Für Schweizer Unternehmen ist dies laut Auftraggeber-Einschätzung ein noch nicht abschliessend geprüfter Kandidat: relevant sind vor allem Schweizer Finanzinstitute mit EU-Niederlassung sowie Schweizer IKT-Dienstleister, die Finanzunternehmen in der EU/im EWR beliefern.
- Branchen laut Auslösern
- Finanzen
- Fristen
- DORA wird in der EU/im EWR verbindlich angewendet (Verordnung in Kraft seit 17. Januar 2023, Anwendung ab 17. Januar 2025 laut geprüften Sekundärquellen).
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DSGVO Datenschutz-Grundverordnung Keine offene Frist
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) gilt seit dem 25. Mai 2018 und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. Nach dem Marktortprinzip in Artikel 3 Absatz 2 erfasst sie auch Schweizer Unternehmen, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten – unabhängig vom eigenen Sitz. Wer darunterfällt, muss in der Regel nach Artikel 27 einen Vertreter in der EU benennen.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Anwendungsbeginn der DSGVO in der gesamten EU.
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EU AI Act Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (EU AI Act) Nächste Frist
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt KI-Systeme gestaffelt nach Risikoklasse und gilt für Anbieter und Betreiber, deren KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder deren Ergebnisse dort genutzt werden – unabhängig vom Sitz. Verbote bestimmter Praktiken gelten seit Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025, Transparenzpflichten seit August 2026. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ('Digital Omnibus', veröffentlicht am 24. Juli 2026) hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten nach Anhang I auf August 2028 verschoben.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Verbote bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz ('AI literacy') treten in Anwendung.
- Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) treten in Anwendung.
- Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ('Digital Omnibus') wird im Amtsblatt veröffentlicht.
- Transparenzpflichten nach Art. 50 treten in Anwendung.
- Übergangsfrist für Transparenzpflichten bei bereits im Verkehr befindlichen Systemen endet; zwei weitere Verbote nach Art. 5 treten in Kraft.
- Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III treten in Anwendung (verschoben von ursprünglich August 2026).
- Pflichten für Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten nach Anhang I treten in Anwendung (verschoben von ursprünglich August 2027).
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EU-MDR Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte Keine offene Frist
Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745) regelt Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Marktüberwachung für Medizinprodukte in der EU; sie gilt seit dem 26. Mai 2021. Für die EU ist die Schweiz seit diesem Datum ein Drittstaat, weil das gegenseitige Anerkennungsabkommen (MRA) nicht aktualisiert wurde – Schweizer Hersteller brauchen deshalb für den EU-Markt einen Bevollmächtigten in der EU. Software kann selbst ein Medizinprodukt sein, und die MDR stellt in Anhang I eigene Anforderungen an ihre IT-Sicherheit.
- Branchen laut Auslösern
- MedTech
- Fristen
- Geltungsbeginn der MDR (Verordnung (EU) 2017/745); ab diesem Datum gilt die Schweiz für die EU als Drittstaat im Medizinprodukterecht, weil das MRA nicht aktualisiert wurde.
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FINMA-RS 2023/1 FINMA-Rundschreiben 2023/1 "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken" Keine offene Frist
Das FINMA-Rundschreiben 2023/1 konkretisiert für Schweizer Banken nach Bankengesetz, wie operationelle Risiken zu steuern sind – inklusive IKT-Risikomanagement, Cyber-Risikomanagement und Business Continuity Management. Es ersetzte das frühere Rundschreiben 2008/21. WICHTIG: Der Titel und Inhalt dieser Datei stammen aus Sekundärquellen, nicht aus einem im Volltext auf finma.ch geprüften Dokument – die FINMA-Website liess sich in dieser Recherche technisch nicht im Volltext auslesen. Vor externer Verwendung sollte der genaue Wortlaut auf finma.ch verifiziert werden.
- Branchen laut Auslösern
- Finanzen
- Fristen
- FINMA-RS 2023/1 laut Sekundärquelle in Kraft getreten (ersetzt RS 2008/21); nicht auf finma.ch selbst verifiziert.
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GeBüV / OR Rechnungslegung Geschäftsbücherverordnung (GeBüV, SR 221.431) und Obligationenrecht, Art. 957–958f (Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht) Keine offene Frist
Wer nach Art. 957 OR buchführungspflichtig ist, muss Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht während zehn Jahren aufbewahren; die Frist beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f OR – im Wortlaut geprüft). Aufbewahrung ist auf Papier, elektronisch oder vergleichbar zulässig, sofern die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen gewährleistet ist und die Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Die Einzelheiten zu Führung und Aufbewahrung regelt der Bundesrat gestützt auf Art. 958f Abs. 4 OR in der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV, SR 221.431).
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
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GoBD Grundsätze zur ordnungsmässigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Keine offene Frist
Die GoBD sind ein Verwaltungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das konkretisiert, wie Bücher, Aufzeichnungen und elektronische Unterlagen nach der Abgabenordnung (§§ 146 f. AO) ordnungsmässig zu führen, unveränderbar zu erfassen und aufzubewahren sind, samt Anforderungen an Verfahrensdokumentation und den Datenzugriff der Finanzverwaltung. Sie sind für Sie relevant, wenn Sie in Deutschland buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind – etwa über eine deutsche Tochtergesellschaft, Betriebsstätte oder eigene Geschäftstätigkeit in Deutschland. Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO wurden im Volltext geprüft: 10 Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Zollunterlagen, 8 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Neufassung des GoBD-Schreibens (Geschäftszeichen laut Sekundärquelle IV A 4 - S 0316/19/10003), in Kraft ab 1. Januar 2020 – Datum nicht im BMF-Schreiben selbst, sondern nur über eine Sekundärquelle (Wikipedia) verifiziert.
- Erste bekannte Anpassung des GoBD-Schreibens (Geschäftszeichen laut Sekundärquelle IV D 2 - S 0316/21/10001:002) – nicht im BMF-Schreiben selbst verifiziert.
- Weitere Anpassung, laut Sekundärquelle mit Fokus auf elektronische Rechnungen – nicht im BMF-Schreiben selbst verifiziert.
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IEC 62304 IEC 62304 – Medizingeräte-Software – Software-Lebenszyklus-Prozesse Keine offene Frist
IEC 62304 legt fest, wie Sie Software für Medizinprodukte über den gesamten Lebenszyklus – Planung, Anforderungen, Architektur, Implementierung, Verifikation, Freigabe, Wartung – sicher entwickeln und pflegen müssen. Sie ordnet Ihre Software einer von drei Sicherheitsklassen (A, B oder C) nach dem Risiko für Patienten, Anwender oder Dritte zu und ist als "Stand der Technik" die anerkannte Grundlage, um die Software-Anforderungen von EU-MDR und Schweizer MepV zu erfüllen.
- Branchen laut Auslösern
- MedTech
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IEC 62443 IEC 62443 — Industrial communication networks, network and system security Keine offene Frist
IEC 62443 ist die internationale Normenreihe für Cybersicherheit in industriellen Automatisierungs- und Steuerungssystemen (OT/ICS). Sie ist freiwillig anzuwenden, wird aber zunehmend als anerkannter Massstab für OT-Sicherheit herangezogen, etwa im Umfeld von NIS2-Umsetzung und Cyber Resilience Act. Die Reihe unterscheidet Anforderungen an Betreiber (Teil 2-1), technische Systemanforderungen mit vier Security-Leveln (Teil 3-3) und Anforderungen an Hersteller von Komponenten (Teile 4-1 und 4-2); eine Zertifizierung ist möglich, aber nicht einheitlich vorgeschrieben.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
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IKT-Minimalstandard StromVV IKT-Minimalstandard nach Stromversorgungsverordnung (StromVV, Art. 5a) Keine offene Frist
Seit dem 1. Juli 2024 sind die Empfehlungen des Minimalstandards zur Verbesserung der IKT-Resilienz (IKT-Minimalstandard, Ausgabe Mai 2023) nach Art. 5a Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71) gemäss dem jeweiligen Schutzniveau nach Anhang 1a verbindlich für Netzbetreiber, für Erzeuger und Speicherbetreiber ab insgesamt 100 MW über ein einziges System steuerbarer Leistung sowie für Dienstleister, die solche Anlagen dauerhaft fernsteuern können. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) kann das Erreichen des Schutzniveaus jederzeit einfordern.
- Branchen laut Auslösern
- Energie
- Fristen
- Art. 5a StromVV (Schutz vor Cyberbedrohungen / IKT-Minimalstandard) tritt in Kraft (AS 2024 282).
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ISG-Meldepflicht Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen (Informationssicherheitsgesetz, ISG) Keine offene Frist
Seit dem 1. April 2025 müssen die in Art. 74b Informationssicherheitsgesetz (ISG, SR 128) einzeln aufgeführten Behörden und Organisationen Cyberangriffe auf ihre Informatikmittel innert 24 Stunden nach Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden (Art. 74a und 74e ISG). Erfasst sind 21 im Gesetz genannte Kategorien kritischer Infrastruktur, von Hochschulen und Energieversorgern über Banken und Spitäler bis zu Cloud-Anbietern mit Sitz in der Schweiz; der Bundesrat kann Stellen mit nur geringen Auswirkungen von der Meldepflicht ausnehmen (Art. 74c ISG).
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen (Art. 74a-74f ISG) tritt in Kraft (AS 2024 257; AS 2025 173; BBl 2023 84).
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ISO 13485 ISO 13485 – Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke Keine offene Frist
ISO 13485 ist die internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme speziell für Medizinprodukte-Hersteller. Sie ist als Norm selbst nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber in der Praxis Voraussetzung, um eine CE-Kennzeichnung nach EU-MDR zu erhalten oder eine Zulassung über Swissmedic nach MepV zu erreichen: Ohne zertifiziertes QM-System nach ISO 13485 verweigern Benannte Stellen und Aufsichtsbehörden in aller Regel die Konformitätsbewertung.
- Branchen laut Auslösern
- MedTech
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ISO 27001 ISO/IEC 27001 Keine offene Frist
ISO/IEC 27001 ist die international anerkannte Norm für ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS); sie ist freiwillig, wird aber von Grosskunden, in Ausschreibungen und in Due-Diligence-Prüfungen häufig vorausgesetzt. Die aktuelle Fassung ISO/IEC 27001:2022 verlangt ein risikobasiertes Managementsystem nach den Kapiteln 4 bis 10 und eine begründete Auswahl aus 93 Massnahmen in Anhang A. Ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gilt drei Jahre und wird durch jährliche Überwachungsaudits bestätigt.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
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ISO 9001 Nächste Frist
ISO 9001 ist die international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme, freiwillig, aber in Produktion und Lieferketten sowie bei öffentlichen Ausschreibungen oft vertraglich verlangt. Sie baut auf dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) auf und wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen geprüft, mit einer Gültigkeit von drei Jahren und jährlichen Überwachungsaudits. Die ISO hat am 16. September 2026 die neue Fassung ISO 9001:2026 veröffentlicht; bestehende Zertifikate nach ISO 9001:2015 bleiben bis spätestens 30. September 2029 gültig.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Veröffentlichung von ISO 9001:2026 durch die ISO (löst ISO 9001:2015 ab)
- Bestehende Zertifikate nach ISO 9001:2015 verlieren spätestens an diesem Datum ihre Gültigkeit (Übergangsfrist von drei Jahren)
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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Verordnung über Maschinen (EU-Maschinenverordnung) Nächste Frist
Die EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und wird ab dem 20. Januar 2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU angewendet. Neu sind explizite Cybersicherheitsanforderungen: Maschinen mit digitalen Elementen oder sicherheitsrelevanten Funktionen müssen so konstruiert sein, dass ihre Sicherheitsfunktionen nicht durch unbefugte digitale Eingriffe kompromittiert werden können. Für Schweizer Maschinenhersteller gilt die Verordnung, sobald sie ihre Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Die Verordnung (EU) 2023/1230 wird für das Inverkehrbringen von Maschinen angewendet und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
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MepV Medizinprodukteverordnung vom 1. Juli 2020 (SR 812.213) Keine offene Frist
Die Schweizer Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) regelt Herstellung, Inverkehrbringen und Überwachung von Medizinprodukten in der Schweiz und wird von Swissmedic beaufsichtigt. Sie wurde am 26. Mai 2021 komplett überarbeitet in Kraft gesetzt und orientiert sich inhaltlich eng an der EU-MDR (Verordnung (EU) 2017/745), bleibt aber eigenständiges Schweizer Recht mit eigener Zulassungs-, Registrierungs- und Aufsichtslogik über Swissmedic statt über EU-Behörden.
- Branchen laut Auslösern
- MedTech
- Fristen
- Inkrafttreten der komplett überarbeiteten MepV (Erlassdatum der Verordnung: 1. Juli 2020) sowie der neuen Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten; gleichzeitig Beginn des Drittstaat-Status der Schweiz gegenüber der EU im Medizinprodukterecht.
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NIS2 Richtlinie über Massnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2) Keine offene Frist
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) verpflichtet Betreiber kritischer und wichtiger Sektoren zu Risikomanagement und zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Als EU-Richtlinie wirkt sie nicht unmittelbar, sondern über nationale Umsetzungsgesetze – in Deutschland über das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), in Kraft seit 6. Dezember 2025. Schweizer Unternehmen trifft NIS2 über eine EU-Niederlassung, über die Vertreterpflicht für bestimmte digitale Dienste nach Art. 26, oder weil EU-Kunden ihre Lieferkettensicherheit nachweisen müssen und diese Anforderung weitergeben.
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- Frist zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht (Art. 41 NIS2) – von mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, überschritten.
- Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) tritt in Kraft.
- Das BSI-Portal für die NIS-2-Registrierung wird freigeschaltet.
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Part-IS EU-Verordnungen zur Informationssicherheit in der Luftfahrt (Part-IS) Keine offene Frist
Part-IS verpflichtet Luftfahrtorganisationen – von Flughäfen über Airlines bis zur Flugsicherung – zu einem Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS), das sich an ISO/IEC 27001 orientieren kann, samt Risikomanagement und Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Die Pflicht gilt gestaffelt: ab 16. Oktober 2025 für Flughafenbetreiber, Vorfeldkontrolldienste sowie Herstellungs- und Entwicklungsorganisationen, ab 22. Februar 2026 für Airlines, Instandhaltungsbetriebe, CAMO, Ausbildungsorganisationen und die Flugsicherung. In der Schweiz wird Part-IS vom BAZL umgesetzt; die genaue rechtliche Verankerung über das Luftverkehrsabkommen wurde in dieser Recherche nicht im Wortlaut geprüft.
- Branchen laut Auslösern
- Aviation
- Fristen
- Part-IS gilt für Flughafenbetreiber, Vorfeldkontrolldienste sowie Herstellungs- und Entwicklungsorganisationen (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1645).
- Part-IS gilt für Luftfahrtunternehmen, Instandhaltungsorganisationen, CAMO, zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO), flugmedizinische Zentren, Betreiber von Flugsimulationsgeräten, ATCO-Ausbildungsorganisationen, Flugsicherungsorganisationen, U-Space-Dienstanbieter sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden und EASA (Durchführungsverordnung (EU) 2023/203).
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revDSG Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) Keine offene Frist
Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) regelt seit dem 1. September 2023 die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch private Unternehmen und Bundesorgane in der Schweiz. Es verpflichtet Verantwortliche unter anderem zu Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Art. 7 DSG), zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten (Art. 12 DSG, mit Ausnahme für die meisten KMU) und zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB, Art. 24 DSG).
- Branchen laut Auslösern
- branchenübergreifend
- Fristen
- revDSG und die Verordnung über den Datenschutz (DSV) treten in Kraft (Art. 74 Abs. 2 DSG i.V.m. Bundesratsbeschluss vom 31. August 2022).
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TISAX TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) Keine offene Frist
TISAX ist ein Prüfverfahren für Informationssicherheit in der Automobil-Lieferkette, getragen von der ENX Association auf Basis des VDA-ISA-Prüfkatalogs. Es ist kein Gesetz und kein öffentliches Zertifikat, sondern ein Ergebnis-Label, das im ENX-Portal geteilt und von Automobilherstellern sowie grossen Zulieferern vertraglich verlangt wird. Die ENX Association wurde von mehreren europäischen Automobilherstellern, nationalen Automobilverbänden und Zulieferern gegründet; TISAX ist damit nicht auf deutsche Hersteller beschränkt, sondern europäisch getragen und wird von Prüfdienstleistern weltweit durchgeführt.
- Branchen laut Auslösern
- Produktion
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02 Maschinenlesbar
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Fachliche Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Ob eine Regel im Einzelfall gilt, hängt von Umständen ab, die hier nicht vollständig erfasst sind.
Welche Regeln gelten für Sie?
Dreissig Minuten, kein Vortrag.
