Branchenstandard Gesetzlich · Schweiz
FINMA-Rundschreiben 2023/1 "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken".
Das FINMA-Rundschreiben 2023/1 konkretisiert für Schweizer Banken nach Bankengesetz, wie operationelle Risiken zu steuern sind – inklusive IKT-Risikomanagement, Cyber-Risikomanagement und Business Continuity Management. Es ersetzte das frühere Rundschreiben 2008/21. WICHTIG: Der Titel und Inhalt dieser Datei stammen aus Sekundärquellen, nicht aus einem im Volltext auf finma.ch geprüften Dokument – die FINMA-Website liess sich in dieser Recherche technisch nicht im Volltext auslesen. Vor externer Verwendung sollte der genaue Wortlaut auf finma.ch verifiziert werden.
01 Auslöser
Wann gilt FINMA-RS 2023/1 für Sie?
FINMA-RS 2023/1 kann für Sie gelten, wenn einer dieser Auslöser zutrifft. Der Normen-Check prüft sie anhand Ihrer Angaben.
- Branche: Finanzen (Bitte prüfen lassen): Sind Sie eine Bank oder ein Wertpapierhaus nach Schweizer Bankengesetz, gilt für Sie das FINMA-Rundschreiben zu operationellen Risiken und Resilienz. Für andere Finanzinstitute (Versicherer, Vermögensverwalter) bestehen separate, hier nicht geprüfte Rundschreiben.
- Märkte: Schweiz (gilt, wenn zusätzlich: Branche: Finanzen) (Bitte prüfen lassen): Als FINMA-beaufsichtigtes Institut mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz kann dieses Rundschreiben für Sie relevant sein.
Ausnahmen
- Laut Sekundärquelle sind primäre Adressaten Banken nach Bankengesetz (BankG); für Versicherer sollen laut derselben Quelle analoge Anforderungen unter einem separaten Rundschreiben (RS 2017/02) gelten. Beide Angaben wurden nicht auf finma.ch selbst verifiziert.
- Kleinere Institute profitieren laut Sekundärquelle von einer nach Aufsichtskategorie differenzierten, vereinfachten Anwendung; die genaue Ausgestaltung wurde nicht geprüft.
02 Pflichten
Was verlangt FINMA-RS 2023/1?
- Aufbau eines integrierten Rahmenwerks für operationelle Risiken (Operational Risk Management Framework).
- Eigenes IKT-Risikomanagement mit Inventarisierung kritischer Daten und Prozesse.
- Cyber-Risikomanagement mit Threat Intelligence und Monitoring.
- Business Continuity Management (BCM) inklusive Cyber-Resilienz.
- Definition und Steuerung kritischer Funktionen und kritischer Daten ('Critical Data').
03 Nachweise
Welche Nachweise braucht es?
- Dokumentiertes Rahmenwerk für operationelle Risiken.
- IKT- und Cyber-Risikoinventar.
- BCM-Konzept inkl. Cyber-Resilienz-Massnahmen.
- Nachweis der Steuerung kritischer Funktionen gegenüber der FINMA im Rahmen der laufenden Aufsicht.
04 Fristen
Welche Fristen gelten?
- FINMA-RS 2023/1 laut Sekundärquelle in Kraft getreten (ersetzt RS 2008/21); nicht auf finma.ch selbst verifiziert.
Stand der Angaben: 24.09.2026. Vergangene Daten sind grau, kommende hervorgehoben (Stand beim Erstellen der Seite).
05 Sanktionen
Was droht bei Verstössen?
Das Rundschreiben selbst enthält keine eigenen Bussgeldtatbestände – FINMA-Rundschreiben konkretisieren laut FINMA-eigener Beschreibung ihrer Aufsichtspraxis (Art. 7 Abs. 1 Bst. b FINMAG) die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung und binden die FINMA bei ihrer Rechtsanwendung. Verstösse gegen die darin konkretisierten Pflichten können im Rahmen der allgemeinen aufsichtsrechtlichen Instrumente der FINMA (Verfügungen, Massnahmen) geahndet werden; die genauen Instrumente wurden in dieser Recherche nicht artikelgenau geprüft.
06 Bezug
Was hängt damit zusammen?
- Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554): DORA verpflichtet EU-Finanzunternehmen – Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und weitere – zu einheitlichen Vorgaben für IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldung, Resilienztests und die Steuerung von IKT-Drittdienstleistern.
07 Offen
Was ist noch unsicher?
- KANDIDATENSTATUS: Wie bei DORA ist auch dieses Rundschreiben laut Architektur-Entscheidung des Auftraggebers noch nicht in die Website übernommen; es existiert keine Branchenseite 'Finanzen'. Die Anwendbarkeit auf einzelne CH-Firmen wurde nicht abschliessend geklärt (ARCHITEKTUR-UND-CONTENT.md, Punkt 13).
- Der exakte Titel 'Operationelle Risiken und Resilienz – Banken', das Inkrafttretensdatum (1. Januar 2024) sowie die inhaltlichen Kernpunkte stammen aus einer einzigen Sekundärquelle (Beratungsunternehmen), nicht aus dem Rundschreiben selbst auf finma.ch. Die FINMA-Rundschreiben-Übersichtsseite (https://www.finma.ch/de/dokumentation/rundschreiben/) wurde zwar erreicht und bestätigt die generelle Systematik der Rundschreiben, liefert aber die konkrete Liste der aktuellen Rundschreiben nur über eine dynamische, in dieser Recherche nicht auslesbare Programmierschnittstelle.
- Die Aussage zu einem analogen Rundschreiben für Versicherer (RS 2017/02) wurde nicht verifiziert.
- Ob die im Auftrag genannte Schreibweise 'Betriebsrisiken und Resilienz – Banken' oder die hier gefundene 'Operationelle Risiken und Resilienz – Banken' der korrekte offizielle Titel ist, muss vor Veröffentlichung direkt auf finma.ch geprüft werden.
08 Quellen
Quellen
Stand der Angaben: 24.09.2026.
- FINMA & DORA 2026, Resilienz für Finanzinstitute (nennt FINMA-RS 2023/1 Titel, Adressaten und Kerninhalte), SIDD Swiss (Beratungsunternehmen, Sekundärquelle), abgerufen am 24.09.2026
- Rundschreiben – Aufsichtspraxis der FINMA (Übersichtsseite, Rundschreiben-Systematik), Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), abgerufen am 24.09.2026
Fachliche Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Ob eine Regel im Einzelfall gilt, hängt von Umständen ab, die hier nicht vollständig erfasst sind.
FAQ Antworten
Fragen zu FINMA-RS 2023/1.
Ist dieses Rundschreiben bereits Teil des öffentlichen Normen-Checks auf sacosi.ch?
Nein. Es ist laut Architektur-Entscheidung des Auftraggebers ein Kandidat: es existiert noch keine eigene Branche 'Finanzen' auf der Website, und die Aufnahme ist eine offene Entscheidung (siehe ARCHITEKTUR-UND-CONTENT.md, Punkt 13).
Warum stammen die Angaben aus Sekundärquellen statt direkt von finma.ch?
Die FINMA-Website lädt ihre Rundschreiben-Übersicht dynamisch per JavaScript/AJAX nach; ein direkter Volltextzugriff war mit den in dieser Recherche verfügbaren Werkzeugen technisch nicht möglich. Vor jeder externen Veröffentlichung dieser Datei sollte der genaue Wortlaut auf finma.ch nachgeprüft werden.
Gilt FINMA-RS 2023/1 für Sie?
Der Normen-Check gibt eine erste Einordnung. Im Gespräch klären wir, was in Ihrer Lage wirklich gilt und in welcher Reihenfolge Sie es angehen.
