# Schweizer KI-Regulierung (geplante Umsetzung der Europarats-Konvention über Künstliche Intelligenz)

> Die Schweiz hat noch kein KI-Gesetz. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für Künstliche Intelligenz diskutiert und das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die insbesondere die KI-Konvention des Europarats umsetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gibt es in der Schweiz keine horizontale, KI-spezifische Rechtspflicht; bestehende Pflichten etwa aus dem revDSG gelten unabhängig davon bereits heute.

- Art: Gesetz, Freiwillig
- Geltungsraum: Schweiz
- Stand: 24.09.2026
- Seite: https://sacosi.ch/normen/ch_ki_regulierung
- Normen-Check: https://sacosi.ch/regulierung#normencheck

## Wann gilt CH-KI-Regulierung für Sie?

- Tätigkeit: KI im Einsatz (Bitte prüfen lassen): Sie setzen KI-Systeme ein - eine horizontale Schweizer KI-Pflicht existiert heute (Stand 24.9.2026) noch nicht, doch die bis Ende 2026 geplante Vernehmlassungsvorlage könnte künftig Transparenz-, Datenschutz- und Aufsichtsanforderungen für Sie bringen. Verbindlich ist aktuell nichts; beobachten Sie die Entwicklung.
- Tätigkeit: KI-Anbieter (eigene KI-Produkte) (Bitte prüfen lassen): Sie bieten KI-Systeme an - dieselbe Beobachtungsempfehlung gilt für Sie als Anbieterin. Die geplante Regulierung soll laut Bundesrat rechtlich verbindliche Massnahmen mit freiwilligen Elementen wie Branchenlösungen und Selbstverpflichtungen kombinieren; deren konkreter Inhalt steht noch nicht fest.
- Tätigkeit: Kunden der öffentlichen Hand (Bitte prüfen lassen): Sie beliefern die öffentliche Hand - für den Einsatz von KI innerhalb der Bundesverwaltung selbst bestehen bereits interne Vorgaben ausserhalb dieser Vernehmlassungsvorlage; ob und wie diese auf Sie als Lieferant durchwirken, ist im Einzelfall zu prüfen.

## Ausnahmen

- Es gibt aktuell (Stand 24.9.2026) kein Schweizer KI-Gesetz und keine KI-Verordnung; die hier beschriebene Regulierung ist eine in Erarbeitung befindliche Vernehmlassungsvorlage ohne Rechtsverbindlichkeit.
- Bereichsspezifische Regeln - etwa das revDSG für automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling, oder Medizinprodukterecht für KI in Medizinprodukten - bleiben von diesem Prozess unberührt und gelten unabhängig davon bereits heute.

## Pflichten

- Keine gesetzlichen Pflichten aus dieser Vorlage, solange sie nicht verabschiedet und in Kraft gesetzt ist.
- Freiwillig möglich: Beobachtung der Vernehmlassung sowie Teilnahme an Branchenlösungen oder Selbstverpflichtungserklärungen, die der Bundesrat parallel zur rechtlich verbindlichen Vorlage vorsieht.

## Nachweise

- Entfällt, solange kein geltendes Recht besteht.

## Fristen

- 12.02.2025: Der Bundesrat diskutiert eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen von KI und beauftragt mehrere Ämter, darunter das Bundesamt für Justiz, mit der Erarbeitung von Regulierungsmassnahmen.
- 31.12.2026: Zieltermin: Das Bundesamt für Justiz soll bis zu diesem Zeitpunkt eine Vernehmlassungsvorlage für rechtlich verbindliche Massnahmen sowie einen Umsetzungsplan für nicht verbindliche Massnahmen vorlegen. Das ist ein Etappenziel für die Vorlage, kein Inkrafttretensdatum eines Gesetzes.

## Sanktionen

Keine. Es besteht noch kein geltendes Gesetz, aus dem Sanktionen abgeleitet werden könnten.

## Häufige Fragen

**Muss ich mich schon heute an eine Schweizer KI-Regulierung halten?**
Nein. Es existiert noch kein KI-spezifisches Schweizer Gesetz. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 lediglich den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten - das ist eine frühe Phase der Rechtsetzung, keine geltende Pflicht.

**Woran orientiert sich die geplante Vorlage?**
An der Umsetzung der KI-Konvention des Europarats: Die Vernehmlassungsvorlage soll die dafür notwendigen gesetzlichen Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht festlegen, kombiniert mit nicht verbindlichen Massnahmen wie Branchenlösungen oder Selbstverpflichtungserklärungen.

**Welches Amt ist zuständig?**
Das Bundesamt für Justiz (BJ) koordiniert die Arbeiten, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), der Direktion für Völkerrecht und weiteren betroffenen Bundesstellen.

## Offene Punkte der Recherche

- Der genaue materielle Inhalt der künftigen Vernehmlassungsvorlage (konkrete Pflichten, Anwendungsbereich, Adressatenkreis, Schwellenwerte) steht noch nicht fest und konnte entsprechend nicht recherchiert werden.
- Ob und wann aus der Vernehmlassungsvorlage tatsächlich geltendes Recht wird und mit welchem Inkrafttretensdatum, ist offen. Es wurde keine solche Frist gefunden und keine erfunden.
- Ob es neben der horizontalen Vorlage bereits sektorielle KI-Vorgaben mit eigenem Rechtscharakter gibt (z. B. für KI in Medizinprodukten oder im Finanzsektor), wurde in dieser Recherche nicht geprüft.

## Quellen

- [Künstliche Intelligenz - Regulierung](https://www.bk.admin.ch/de/regulierung), Bundeskanzlei (BK) / Bundesamt für Justiz (BJ), abgerufen 24.09.2026
- [Künstliche Intelligenz](https://www.bk.admin.ch/de/ki), Bundeskanzlei (BK), abgerufen 24.09.2026

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Fachliche Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Ob eine Regel im Einzelfall gilt, hängt von Umständen ab, die hier nicht vollständig erfasst sind.
Quelle: SACOSI, Situational Awareness Consulting by Ivo Schönberner (https://sacosi.ch).
