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Verordnung Gesetzlich · Schweiz

Medizinprodukteverordnung vom 1. Juli 2020 (SR 812.213).

Kurzantwort

Die Schweizer Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) regelt Herstellung, Inverkehrbringen und Überwachung von Medizinprodukten in der Schweiz und wird von Swissmedic beaufsichtigt. Sie wurde am 26. Mai 2021 komplett überarbeitet in Kraft gesetzt und orientiert sich inhaltlich eng an der EU-MDR (Verordnung (EU) 2017/745), bleibt aber eigenständiges Schweizer Recht mit eigener Zulassungs-, Registrierungs- und Aufsichtslogik über Swissmedic statt über EU-Behörden.

01 Auslöser

Wann gilt MepV für Sie?

MepV kann für Sie gelten, wenn einer dieser Auslöser zutrifft. Der Normen-Check prüft sie anhand Ihrer Angaben.

  • Tätigkeit: Medizinprodukte (Trifft zu): Sie stellen ein Medizinprodukt her, importieren oder vertreiben eines in der Schweiz – die MepV legt fest, welche Konformitätsnachweise, Registrierungen und Meldungen Sie gegenüber Swissmedic erbringen müssen.
  • Märkte: Schweiz (gilt, wenn zusätzlich: Tätigkeit: Medizinprodukte) (Bitte prüfen lassen): Sie sind auf dem Schweizer Markt tätig und stellen Medizinprodukte her, importieren oder vertreiben diese – dafür gilt für Sie die MepV unter Aufsicht von Swissmedic, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich in der EU tätig sind.
  • Branche: MedTech (Trifft wahrscheinlich zu): Als MedTech-Unternehmen mit Schweizer Marktbezug fallen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die MepV – prüfen Sie die Einstufung Ihres Produkts anhand seiner Zweckbestimmung.
  • Rolle gegenüber Kunden: Hersteller, Händler (gilt, wenn zusätzlich: Tätigkeit: Medizinprodukte) (Bitte prüfen lassen): Als Hersteller oder Händler von Medizinprodukten in der Schweiz treffen Sie eigene Pflichten nach MepV, unter anderem zur Registrierung bei Swissmedic (Swiss Single Registration Number, CHRN) und zur Benennung eines Schweizer Bevollmächtigten, falls Sie im Ausland sitzen.

Ausnahmen

  • Sonderanfertigungen und produktionsspezifisch geregelte Ausnahmen sind, analog zur MDR, mit angepassten statt vollständigen Konformitätsanforderungen versehen.
  • Für Produkte, die bereits vor Geltungsbeginn der überarbeiteten MepV rechtmässig nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, bestanden Übergangsfristen; ob und für welche Produktkategorien diese im September 2026 noch relevant sind, wurde in dieser Sitzung nicht verifiziert.
  • Die genauen Artikel- und Absatznummern dieser Ausnahmen wurden nicht per Volltext-Abruf aus Fedlex verifiziert (siehe 'unsicher').

02 Pflichten

Was verlangt MepV?

  • Konformitätsbewertung durchführen und Produkt gemäss Risikoklasse einstufen, materiell an die MDR-Systematik angelehnt.
  • Technische Dokumentation erstellen und Swissmedic auf Anfrage zur Verfügung stellen.
  • Als Hersteller, Bevollmächtigter oder Importeur: Registrierung bei Swissmedic und Erhalt einer Swiss Single Registration Number (CHRN).
  • Als ausländischer Hersteller ohne Sitz in der Schweiz: einen Bevollmächtigten mit Sitz in der Schweiz benennen, der die regulatorischen Pflichten gegenüber Swissmedic wahrnimmt (spiegelbildlich zur Pflicht Schweizer Hersteller, einen EU-Bevollmächtigten zu benennen).
  • Vigilanzsystem betreiben und schwerwiegende Vorkommnisse an Swissmedic melden.
  • Post-Market Surveillance sicherstellen und Produktakte aktuell halten.

03 Nachweise

Welche Nachweise braucht es?

  • Technische Dokumentation gemäss den in der MepV festgelegten, an die MDR angelehnten Anforderungen.
  • Konformitätserklärung des Herstellers.
  • Swiss Single Registration Number (CHRN) für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure.
  • Bescheinigung einer Konformitätsbewertungsstelle, soweit für die Risikoklasse erforderlich.
  • Nachweis eines benannten Schweizer Bevollmächtigten bei Sitz des Herstellers ausserhalb der Schweiz.

04 Fristen

Welche Fristen gelten?

  1. Inkrafttreten der komplett überarbeiteten MepV (Erlassdatum der Verordnung: 1. Juli 2020) sowie der neuen Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten; gleichzeitig Beginn des Drittstaat-Status der Schweiz gegenüber der EU im Medizinprodukterecht.

Stand der Angaben: 24.09.2026. Vergangene Daten sind grau, kommende hervorgehoben (Stand beim Erstellen der Seite).

05 Sanktionen

Was droht bei Verstössen?

Verstösse gegen die MepV werden über die Strafbestimmungen des Heilmittelgesetzes (HMG) geahndet; je nach Schwere und Vorsatz reicht das Spektrum bis zu Freiheits- oder Geldstrafen. Zusätzlich kann Swissmedic als Aufsichtsbehörde Verkaufsverbote, Rückrufe und den Entzug von Registrierungen bzw. Bewilligungen anordnen. Die genauen Artikelnummern des HMG wurden in dieser Sitzung nicht per Volltext verifiziert (siehe 'unsicher').

06 Bezug

Was hängt damit zusammen?

07 Offen

Was ist noch unsicher?

  • Der Volltext der MepV auf Fedlex (SR 812.213) konnte in dieser Sitzung nicht automatisiert gelesen werden: Fedlex liefert für Bots nur die JavaScript-Anwendungshülle aus (WebFetch und mehrere curl-Varianten inkl. gemutmasster Filestore-Pfade lieferten identische leere Shell-Seiten). Die inhaltlichen Aussagen stützen sich auf die Swissmedic-Mitteilung vom 26.5.2021 (behoerde, im Volltext gelesen) und das Swissmedic-Merkblatt zu Pflichten der Wirtschaftsakteure, nicht auf den Verordnungstext selbst.
  • Die genauen Artikelnummern zu Übergangsfristen für Alt-Produkte sowie zu den Strafbestimmungen im HMG wurden nicht per Volltext verifiziert.
  • Ob und welche Übergangsfristen aus der 2020/2021-Revision im September 2026 noch aktiv relevant sind, wurde nicht geprüft.

08 Quellen

Quellen

Stand der Angaben: 24.09.2026.

Fachliche Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung. Ob eine Regel im Einzelfall gilt, hängt von Umständen ab, die hier nicht vollständig erfasst sind.

FAQ Antworten

Fragen zu MepV.

Reicht eine CE-Kennzeichnung nach EU-MDR, um in der Schweiz zu verkaufen?

Nicht automatisch als vollwertiger Ersatz für die Schweizer Pflichten: Sie brauchen zusätzlich einen Schweizer Bevollmächtigten (falls Sie im Ausland sitzen) und eine Registrierung bei Swissmedic. Inhaltlich orientiert sich die MepV zwar eng an der MDR, ist aber eigenständiges Schweizer Recht mit eigener Registrierungslogik.

Wer beaufsichtigt die Einhaltung der MepV?

Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut. Es führt die Marktüberwachung, nimmt Vigilanzmeldungen entgegen und vergibt die Swiss Single Registration Number (CHRN).

Was bedeutet 'materiell an die MDR angelehnt' konkret?

Die Schweiz hat die inhaltlichen Anforderungen der EU-MDR weitgehend in eigenes Recht übernommen, um die Äquivalenz zu wahren und Schweizer Herstellern den späteren EU-Marktzugang zu erleichtern. Rechtlich handelt es sich aber um eine eigenständige Schweizer Verordnung mit eigener Aufsicht, nicht um eine direkte Anwendung der EU-MDR.

Gilt MepV für Sie?

Der Normen-Check gibt eine erste Einordnung. Im Gespräch klären wir, was in Ihrer Lage wirklich gilt und in welcher Reihenfolge Sie es angehen.

Ivo Schönberner an einer Seepromenade im Morgenlicht